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   OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12   

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https://dejure.org/2014,16180
OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12 (https://dejure.org/2014,16180)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.03.2014 - 3 A 684/12 (https://dejure.org/2014,16180)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. März 2014 - 3 A 684/12 (https://dejure.org/2014,16180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 66 Abs. 1, § 67 Abs. 1, § 67 Abs. 3; AsylbLG § 3, § 4; VwGO § 108 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindernde Auswirkung der Berechtigung zum Leistungsbezug bei Schwangerschaft auf die von einer Ausländerin zu erstattenden Abschiebungskosten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 66 Abs. 1, AufenthG § 67 Abs. 1, AufenthG § 67 Abs. 3, AsylbLG § 3, AsylbLG § 4, VwGO § 108 Abs. 2
    Sozialhilfebezug, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialleistungen, Schwangerschaft, Abschiebungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylbLG § 4; AufenthG § 66 Abs. 1
    Mindernde Auswirkung der Berechtigung zum Leistungsbezug bei Schwangerschaft auf die von einer Ausländerin zu erstattenden Abschiebungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 09.07.2010 - 3 A 123/09

    Haftung für Abschiebungshaftkosten, Leistungsberechtigung nach AsylbLG,

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    Die Berechtigung zum Leistungsbezug bei Schwangerschaft gemäß § 4 AsylbLG wirkt sich nicht mindernd auf die von der Ausländerin nach § 66 Abs. 1 AufenthG zu erstattenden Abschiebungskosten aus (Übertragung der Senatsrechtsprechung zum Verhältnis von Abschiebungshaftkosten und Leistungsbezug nach §§ 3, 4 AsylbLG, vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juli 2010 - 3 A 123/09 -, juris).

    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 9. Juli 2010 - 3 A 123/09 -, juris Rn. 4 bis 13, mit dem er die entsprechende Frage, ob sich die Berechtigung zum Leistungsbezug gem. §§ 3, 4 AsylbLG vermindernd auf die vom Ausländer zu erstattenden Haftkosten auswirkt, mit folgender Begründung verneint hat: "Die Berechtigung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, 18 schließt die Heranziehung zu den Kosten für die Abschiebungshaft gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht aus.

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    Diese Kostentragungspflicht ist Ausfluss der Veranlasserhaftung (BVerwG, Urt. v. 14.6.2005, BVerwGE 124, 1).
  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05

    Beiladung; Verbot der Mischverwaltung; Abschiebung; Durchführung der Abschiebung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    Der Beklagte hat jedoch in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Widerspruchsbescheid zur Begründung der Erforderlichkeit der Kosten auf das Schreiben des Bundespolizeipräsidiums K...... vom 17. Dezember 2009 verwiesen, wonach auch "aufgrund bindender Vorgaben im Rückübernahmeabkommen (sc. deutschvietnamesisches Rückübernahmeabkommens vom 21. Juli 1995 - BGBl. 1995 II S. 743) ... für diese Rückführung eine Begleitung durch Beamte der Bundespolizei erforderlich (sei), da die Übergabe der vietnamesischen Staatsangehörigen an die vietnamesischen Behörden durch Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei zu erfolgen hat." Mit diesem Gesichtspunkt, der auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14. März 2006, BVerwGE 125, 101) die Erforderlichkeit der Kosten - selbstständig tragend - zu begründen vermag, setzt sich die Klägerin in ihrer auf die Verletzung rechtlichen Gehörs beschränkten Zulassungsbegründung in keiner Weise näher auseinander; eine Umdeutung in den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel kommt daher nicht in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 3 A 4016/02

    Verfahrensrecht - Berufungszulassungsverfahren: Gehörsverstöße

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    Denn das Berufungsgericht ist im Rahmen dieses Zulassungsgrunds zu der Prüfung befugt, ob der Verfahrensmangel nach Maßgabe seiner eigenen Rechtsauffassung für den Ausgang des von der Klägerin angestrebten Berufungsverfahrens von Bedeutung wäre (vgl. hierzu näher: OVG NW, Beschl. v. 31. März 2004 - 3 A 4016/02 -, juris Rn. 3 ff.).
  • OVG Sachsen, 01.03.2011 - 3 A 131/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    22 3. Bei der Teilzulassung der Berufung ist die Kostenentscheidung insgesamt der Schlussentscheidung vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2011 - 3 A 131/10 - BayVGH, Beschl. v. 31. März 2003 - 12 ZB 03.94 -, juris Rn. 8; a. A. Pietzner/Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 2010, zu § 133 Rn. 90).
  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 12 ZB 03.94
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    22 3. Bei der Teilzulassung der Berufung ist die Kostenentscheidung insgesamt der Schlussentscheidung vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2011 - 3 A 131/10 - BayVGH, Beschl. v. 31. März 2003 - 12 ZB 03.94 -, juris Rn. 8; a. A. Pietzner/Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 2010, zu § 133 Rn. 90).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    7 d) Soweit das Verwaltungsgericht die Geltendmachung der im Zusammenhang mit der Abschiebungshaft angefallenen Dolmetscherkosten in Höhe von 518, 77 EUR (Zulassungsbegründung Nr. 2) in Auseinandersetzung mit der auf Art. 6 Abs. 3 EMRK gestützten abweichenden Auffassung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 4. März 2010, BGHZ 184, 323) für rechtmäßig hält, bestehen ebenfalls ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils.
  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    Denn das verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg nicht in unzumutbarer Weise zu erschweren, zwingt die Oberverwaltungsgerichte bei der Prüfung der Zulassungsgründe dazu, den Vortrag des Antragstellers angemessen zu würdigen und ihm bei berufungswürdigen Sachen den Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht auf den nach Auffassung des Gerichts zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, juris Rn. 24; BVerfG, 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    Denn das verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg nicht in unzumutbarer Weise zu erschweren, zwingt die Oberverwaltungsgerichte bei der Prüfung der Zulassungsgründe dazu, den Vortrag des Antragstellers angemessen zu würdigen und ihm bei berufungswürdigen Sachen den Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht auf den nach Auffassung des Gerichts zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, juris Rn. 24; BVerfG, 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12
    Auch das Bundesverwaltungsgericht sah früher eine derartige Ermächtigungsgrundlage wohl nicht im Ausländergesetz, sondern in landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Polizeirechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juni 1981 - I C 93.76 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

  • OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06

    Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine

  • BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 104.91

    Annahme eines Verwaltungsaktes bei dienstlichen Beurteilungen - Sinn und Zweck

  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2020 - 2 K 3356/19

    Kostenhaftung des Beförderungsunternehmer

    Soweit der Bevollmächtigte der Klägerin darauf hinweist, dass für erforderliche ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, die dem Ausländer aus Gründen des unerlässlichen Gesundheitsschutzes (§ 6 AsylbLG) oder zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (§ 4 AsylbLG) gewährt werden, der Beförderer nicht hafte, steht dies der Geltendmachung nicht entgegen (Sächs. OVG, Beschluss vom 24. März 2014 - 3 A 684/12 -, juris).
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